Kosten

Kostenübernahme und mehr

Kosten - M.Ed., M.Sc. Psych. Anna Hansen

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in den meisten Fällen übernommen. Der Umfang der übernommenen Sitzungen richtet sich dabei jedoch nach Ihrem persönlichen Vertrag. Bitte kontaktieren Sie im Vorhinein Ihre Krankenkasse/Beihilfe, um folgende Fragen zu klären:  

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten voll oder nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeträgern von Bund und Ländern, die seit dem 1.7.2024 für psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigte gültig sind. Ein Informationsblatt zu diesen neuen Leistungen finden Sie hier

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Selbstzahler:innen

Es gibt viele Gründe, eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen, z. B. eine geplante Verbeamtung, der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll, das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Wechsel in eine Private Krankenkasse oder bei Ablehnung der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen können Sie die Kosten der Behandlung selbstverständlich selbst zahlen.

Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gemäß der Ziffer 870 der GOP unter Zugrundelegung eines 3,1-fachen Steigerungssatzes belaufen sich die Kosten auf 135,52 € pro Sitzung (Stand Juni 2025). Zusätzlich können Kosten z.B. für weitere Diagnostik, biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen anfallen. Je nach Komplexität, Schwierigkeit und Zeitaufwand kann bis zum 3,5-fachen Satz (153,00€ pro Sitzung) abgerechnet werden. Die offizielle Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) finden Sie hier

Bereits im Erstgespräch, welches kostenpflichtig ist, erhalten Sie von mir eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können. 

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Hamburg oft sehr lang sind und der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch kassenzugelassene Therapeut:innen nicht gedeckt werden kann, finanzieren viele gesetzliche Krankenversicherungen in begründeten Einzelfällen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Die Krankenversicherungen haben einen Versorgungsauftrag und sind nach § 13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Ich biete für gesetzlich Versicherte diese Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Dieses Verfahren bedeutet einiges an bürokratischem Aufwand. Eine übersichtliche Zusammenstellung des genauen Vorgehens finden Sie hier.

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Bereits das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gemäß der Ziffer 870 der GOP unter Zugrundelegung eines 3,1-fachen Steigerungssatzes belaufen sich die Kosten auf 135,52 € pro Sitzung. Zusätzlich können Kosten z.B. für weitere Diagnostik, biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen anfallen (Stand Juni 2025).

Therapiesitzungen, die vor Bewilligung durch die Krankenkasse wahrgenommen werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Außerdem kann es vorkommen, dass die Erstattung der Sitzungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55€ pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag von 34,97€ pro Sitzung dann privat aufkommen.

Polizist:innen

Nach einem Erstgespräch, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Polizei gestellt werden.

Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, somit müssen Sie nicht in Vorleistung treten.